Einlagensicherung

Einlagensicherung in Europa und der Schweiz: Sicherheit mit System

Ein Leitfaden der PA‑Finanz AG

Die Einlagensicherung ist ein zentrales Element zum Schutz Ihrer Ersparnisse und zur Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem. Als Ihr zuverlässiger Partner für stabile Geldanlagen informiert Sie die PA‑Finanz AG umfassend über die geltenden Einlagensicherungsregelungen in Europa und der Schweiz. Unser Ziel ist es, Ihnen größtmögliche Transparenz und Sicherheit bei Ihren Investitionen zu bieten.

Was ist Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung garantiert, dass Kundengelder im Falle einer Bankinsolvenz bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag erstattet werden. Innerhalb der Europäischen Union sind Ihre Einlagen standardmäßig bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. In der Schweiz sichert das Einlagensicherungssystem esisuisse Einlagen bis zu 100.000 Schweizer Franken pro Kunde ab.

Einlagensicherung in den europäischen Ländern und der Schweiz

Jedes EU-Land verwaltet sein eigenes Einlagensicherungssystem über eine nationale Behörde oder Organisation. Hier eine Übersicht der offiziellen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz:


Schweiz: esisuisse – Einlagensicherung der schweizerischen Banken

Ziele der Einlagensicherungssysteme

Vertrauen in das europäische und schweizerische Bankwesen stärken

Stabilität des Finanzsystems sichern

Schutz privater Sparer sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen vor Vermögensverlusten gewährleisten


Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem (Deposit Guarantee Scheme – DGS) einzurichten. Diese Systeme werden durch Beiträge der Banken finanziert und garantieren eine schnelle, verlässliche Auszahlung im Ernstfall.
In der Schweiz übernimmt das Einlagensicherungssystem esisuisse diese Aufgabe, welches ebenfalls durch Beiträge der angeschlossenen Banken finanziert wird.

Schutzumfang im Überblick

Abgesichert: Girokonten, Sparkonten, Festgeldanlagen

Nicht abgesichert: Wertpapiere, Fondsanteile, Einlagen institutioneller Investoren

Auszahlungsfrist: Maximal 7 Arbeitstage nach Feststellung der Insolvenz (EU) bzw. bis zu 3 Monate (Schweiz)

Erweiterter Schutz in Sonderfällen

In einigen Ländern sind zeitweise höhere Einlagensummen versichert – etwa aus Immobilientransaktionen oder Entschädigungszahlungen. Nationale Sicherungssysteme informieren hierzu transparent.

Rechtliche Grundlagen

Die EU-Richtlinie 2014/49/EU legt Mindestanforderungen für die Einlagensicherung fest. Alle Mitgliedstaaten müssen:

Eine Mindestgarantiesumme von 100.000 Euro sicherstellen

Die Auszahlung innerhalb von 7 Arbeitstagen garantieren

Ihre Kunden regelmäßig über das


Sicherungssystem informieren

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die Einlagensicherung (ESG) den Schutz der Einlagen bei Banken.

Verlässliche Strukturen in ganz Europa und der Schweiz

Die Einlagensicherungssysteme werden von nationalen Stellen verwaltet, basierend auf einer einheitlichen EU-Rechtsgrundlage bzw. dem schweizerischen Gesetz. So genießen Sie als Anleger bei der PA‑Finanz AG europa- und schweizweit denselben Schutz – auch über Ländergrenzen hinweg.

Einlagensicherung heißt Vertrauen – Vertrauen heißt Sicherheit

Als Ihr Partner für nachhaltige Geldanlagen setzen wir auf klare, transparente und stabile Strukturen. Neben fundierten Anlageempfehlungen informieren wir Sie umfassend über den Schutz Ihrer Einlagen.